Ihr Steuerberater in Neuwied

Die Kanzlei

In meiner Steuerberatungskanzlei in Neuwied lege ich sehr viel Wert auf Transparenz sowie eine nahe und gute Zusammenarbeit mit meinen Mandanten – bei uns sind Sie keine Mandantennummer, sondern Mensch und wir tun alles, um Ihnen das komplexe Thema Steuern verständlich zu machen!

Profitieren Sie auch von unserem großen Netzwerk aus anderen Steuerberatern, Fachanwälten für die verschiedensten Fachgebiete, Insolvenzverwaltern und vielem mehr! Dadurch sind wir in der Lage Sie in jeder Lebenslage bestmöglich beraten zu können.

Mein Team und ich stehen Ihnen in unserer Steuerberatungskanzlei in Neuwied für alle steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und gewinnen Sie uns als kompetenten Partner an Ihrer Seite,

denn bei uns wird Ihr Erfolg GROß geschrieben!

Dipl. -Ing. (FH) Harald Groß

Das sind wir:

Ihr kompetentes Team in allen Steuerangelegenheiten

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Jahre Berufserfahrung
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Mitarbeiter
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Bürohunde
Ihr Team rund um Steuern in Neuwied

Die Mitarbeiter bei Dipl.-Ing. (FH) Harald Groß

Dipl.-Ing. (FH) Harald Groß

Steuerberater, Kanzleiinhaber

Milan Simon

Steuerfachangestellter

Bianca Hofmann (LL.B.)

Bachelor of Laws and Taxation, Steuerfachangestellte

Annika Stoye

Kanzlei- und Mandantenmanagement

Accio

Brandlbracke

Loba

Chebo

Erste Fragen?

FAQ - Fragen und Antworten

Das Erstgespräch dient vor allem dem Kennenlernen, denn unserer Meinung nach ist Steuerberatung auch Vertrauenssache. Außerdem ist uns eine gute Zusammenarbeit sehr wichtig, weshalb wir in unserem kostenlosen Erstgespräch auch schauen, ob die Chemie stimmt.

Um uns den Sachverhalt erschließen und um Ihnen auch im Erstgespräch schon fachliche Auskünfte erteilen zu können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (soweit vorhanden):

 

  • Ihren Personalausweis
  • Ihre letzte Gehaltsabrechnung und / oder Ihre Jahreslohnsteuerbescheinigung
  • Ihren letzten Steuerbescheid
  • Ihre letzte BWA

Pauschal lässt sich das leider nicht beantworten. Als Steuerberater sind wir an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden und rechnen nach den sogenannten Gegenstandwerten ab, die wir vor Bearbeitung Ihres Falles leider nicht kennen.

Um trotzdem eine Einschätzung bekommen zu können, kann Herr Groß Ihnen im Erstgespräch gerne eine Kosteneinschätzung machen oder wir erstellen Ihnen im Anschluss ein Angebot.

In den meisten Fällen erhalten Sie von uns nur Rechnungen über konkrete Arbeiten, wie beispielsweise die Buchführung, die Lohnabrechnung oder die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Steuererklärungen.

Vorteil dieser Abrechnungsmethode ist für Sie, dass nicht jedes Telefonat oder Ähnliches separat abgerechnet wird. Sie haben als unser Mandant eine Frage oder ein konkretes Problem? Rufen Sie uns einfach an ohne Sorge um eine direkte Rechnung!

Ein Steuerberater empfiehlt sich grundsätzlich immer dann, wenn Sie neben Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, also als Angestellte*r, noch andere Einkünfte erzielen, zum Beispiel aus Vermietung, aus Kapitalanlagen oder aus einer Nebentätigkeit.

Für einen sogenannten „normalen“ Lohnsteuerjahresausgleich ohne Besonderheiten, empfiehlt sich eher ein Lohnsteuerhilfeverein. Gerne vermitteln wir Ihnen auch hier den richtigen Ansprechpartner!

Wenn Sie Einkünfte aus einem Gewerbe erzielen, benötigen Sie auch immer einen Steuerberater zur Erstellung des Jahresabschlusses nebst der dazugehörigen Steuererklärungen zur Gewerbe- und / oder Umsatzsteuer.

Selbstverständlich ist es legitim seinen Steuerberater aus den verschiedensten  Gründen zu wechseln. Daher können Sie auch gerne ein kostenloses Erstgespräch mit uns führen, wenn Sie bereits steuerlich vertreten werden.

Sofern Sie sich danach dazu entschließen sich künftig durch uns vertreten zu lassen, können Sie sich entspannt zurücklegen, denn nach Unterzeichnung der Vollmacht erledigen wir den Steuerberaterwechsel für Sie.

Zu aller erst suchen Sie sich bitte einen Steuerberater, mit dem Sie gut zusammenarbeiten können. Es ist äußerst wichtig, den richtigen Berater schon vor Beginn der Unternehmung an der Seite zu haben, um Fehler oder Nachteile von Anfang an vermeiden zu können.

Nach einem kostenlosen Erstgespräch bei uns, werden wir Sie Schritt für Schritt bei der Gründung Ihres Unternehmens begleiten.

Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Businessplan und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Banken oder Ähnlichem.

In der Regel erfolgt anschließend die Gewerbeanmeldung, die Registrierung bei den zuständigen Behörden und der Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit.

Leider kommt es momentan vermehrt dazu, dass seitens der Finanzverwaltung oder den Verbandsgemeinden die Vertretungsvollmachten der Steuerberater nicht richtig berücksichtigt werden. In manchen Fällen führt dies dazu, dass steuerlich vertretene Personen ihre Bescheide per Post an ihre Wohnsitzadresse gesendet bekommen.

Bitte reichen Sie sämtliche Briefe, die Sie direkt von der Finanzverwaltung oder den Verbandsgemeinden zugeschickt bekommen, schnellstmöglich in unsere Kanzlei ein, damit wir diese prüfen können! Andernfalls kann Ihnen dadurch leider ein Nachteil entstehen.

 

Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns!